Nach Thüringen stuft der Verfassungsschutz die AfD auch in Sachsen-Anhalt als „erwiesen rechtsextremistisch“ ein. Das teilt der Leiter des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes, Hollmann, in Magdeburg mit. Die Behörde habe dafür „zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet“.
Der Landesverband gilt für den Verfassungsschutz seit 2021 als „Verdachtsfall“. Seitdem habe der Verfassungsschutz weitere umfangreiche Informationen gesammelt, „die nicht mit Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind“, so Hollmann. Nach deren Auswertung „könne und müsse der Landesverband als gesichert extremistisch eingestuft werden“. Dies gibt den Verfassungsschützern nun einen breiteren Ermessensspielraum bei der Wahl der nachrichtendienstlichen Mittel. Hollmann erklärte zu den Prüfungen in den Jahren 2021 und 2022:
„Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“
Auch der Bundesverband der AfD gilt derzeit als „Verdachtsfall“. Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich seit Februar mit der Einstufung. Der Bundesverband der AfD hatte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt und wehrt sich gegen ein Urteil aus erster Instanz. Das Verfahren ist in NRW anhängig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Hauptsitz in Köln hat.
Verhandelt wird in gleich drei Fällen. Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall untersagen lassen. Eine solche Einstufung ermöglicht dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation und den Einsatz anderer nachrichtendienstlicher Mittel.
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