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Krisen- und Insolvenzticker: EU einigt sich auf Obergrenze von 60 US-Dollar für russisches Öl

Vonadmin

Dez 2, 2022

Die EU-Staaten haben sich auf eine Preisobergrenze von 60 US-Dollar je Barrel für russisches Öl geeinigt, das über den Seeweg transportiert wird. Dies berichtet unter anderem das Handelsblatt unter Berufung auf Diplomaten. Bis zuletzt war eine Preisobergrenze umstritten. Polen und die baltischen Länder forderten, den Höchstpreis noch niedriger anzusetzen, konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen. Ein EU-Diplomat erklärte nun gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Obergrenze mit einem Anpassungsmechanismus bei fünf Prozent unter dem Marktpreis gehalten werden soll.

Polen muss der Vereinbarung noch zustimmen. Sofern dies geschieht, könnte die Einigung von allen EU-Regierungen in einem schriftlichen Verfahren bis Freitag genehmigt werde. Die Preisobergrenze soll das bereits im Mai beschlossene Ölembargo ergänzen, das am kommenden Montag in Kraft treten wird. Dabei gibt es Ausnahmen für per Pipeline geliefertes Öl, was vor allem Ungarn zugutekommt.

Die deutsche Wirtschaft rutscht immer tiefer in die Krise. Unter dem Druck dramatisch steigender Energiekosten und anderer ungünstiger Rahmenbedingungen sind allein in diesem Jahr tausende Unternehmen insolvent gegangen. Wir fassen in diesem Ticker die wichtigsten Entwicklungen und Neuigkeiten zusammen.

„Blackout“ oder „Brownout“?

Inzwischen hat es das Risiko von Stromausfällen in diesem Winter bis in die Tagesschau geschafft, allerdings nur in der beherrschten Variante, „Brownout“ genannt. Für den Stromkunden ebenfalls ein Stromausfall, der aber durch Abschaltung entsteht und nicht durch einen Schaden oder eine Netzüberlastung.

Allerdings ist der befragte Mitarbeiter des Netzbetreibers Amprion, einem von vier in Deutschland tätigen, äußerst vorsichtig. Er sagte in Bezug auf eine plötzlich steigende Nachfrage: „Wenn wir es absehen könnten, würden wir zu kontrollierten Lastabschaltungen für kurze Zeit greifen“, also Teile des Stromnetzes stilllegen – bis Nachfrage und Angebot wieder übereinstimmen. Der Bericht der Tagesthemen ging in der Folge genau von dieser Annahme aus. Als Beispiel diente eine Kälteperiode in Südfrankreich, und als Lösung wurde eine Stromabschaltung in einem Teil des Krefelder Netzes präsentiert. Diese Abschaltung erfolge ohne Vorwarnung, dauere aber nur höchstens 90 Minuten. Mit Risiken, die auch in diesen Fällen auftreten können, beispielsweise Datenverluste, befasst sich der Beitrag nicht.

Wie im vergangenen Jahr ist auch in diesem Winter nur ein Teil der französischen Kernkraftwerke am Netz, weshalb ein höheres Risiko besteht, dass die vorhandene Leistung nicht ausreicht. Die Menge des in Deutschland erzeugten Stroms liegt allerdings unter dem Wert des Vorjahrs, und bereits damals hatte der französische Netzbetreiber Abschaltungen nicht ausgeschlossen.

Wenn eine plötzlich steigende Nachfrage aber nicht absehbar ist, dann kommt es doch zu jener Art Stromausfall, der mit dem Wort „Blackout“ bezeichnet wird; einem unkontrollierten Ausfall, dessen Behebung unter Umständen Wochen in Anspruch nehmen kann.

„Wenn wir es absehen könnten“ besagt jedoch nicht – im Gegensatz zur Darstellung der Tagesthemen, dass solche Fälle üblicherweise absehbar sind, sondern vielmehr, dass sie es in der Regel nicht sind.

Von admin

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