Die Staatsanwaltschaft München I hat wohl zum ersten Mal in Deutschland auf Grundlage der von der EU beschlossenen Sanktionen russisches Vermögen beschlagnahmt. Drei Privatwohnungen seien sichergestellt worden, die dem sanktionierten Duma-Abgeordneten L. und seiner Frau K. gehören. Auch das Bankkonto, auf dem die Mietzahlungen eingingen, sei beschlagnahmt worden, heißt es in einer Mitteilung der Ermittler.
Die bayerische Behörde ermittelt gegen das Ehepaar, weil es auch nach Inkrafttreten der EU-weiten Sanktionen Einkünfte in Höhe von monatlich rund 3.500 Euro aus der Vermietung ihrer drei Immobilien eingenommen haben soll, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Nach derzeitigem Kenntnisstand handle es sich um den ersten Fall in Deutschland, bei dem Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen nicht bloß eingefroren, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden.
Dem bayerischen Finanzministerium war laut Staatsanwaltschaft L.s Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft aufgefallen, dieses habe dann die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Die Beschlagnahme stützen die Ermittler auf die Paragrafen 111 b I und 111 j I der Strafprozessordnung.
Mieten sollen beim Amtsgericht hinterlegt werden
Die EU hatte L. genauso wie Hunderte weitere Duma-Abgeordnete im Februar auf ihre Sanktionsliste aufgenommen. L. hatte für eine Entschließung gestimmt, in der Präsident Wladimir Putin dazu aufgefordert wird, die von den Separatisten beanspruchten Gebiete der Ostukraine, die selbst ernannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk, als unabhängige Staaten anzuerkennen. Nach einer zugrundeliegenden EU-Verordnung dürfen die auf der Liste aufgeführten Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung haben noch davon profitieren.